Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Reparatur basiert auf dem von Ihnen geschilderten und übermittelten Schaden. Sollten weitere Schäden festgestellt werden wird Carbonherstel den Kunden über die anfallenden Mehrkosten informieren und erst nach Genehmigung durch den Kunden mit der Reparatur beginnen.
2. Der Reparaturpreis wird aufgrund der Komplexität des Schadens und der Lackierung festgelegt. Die Kosten für eine Untersuchung werden nur bei einem Carbon-Scan erhoben.
3 Die Reparatur erfolgt ausschließlich mit hochwertigem Carbongewebe und Epoxidharz, um eine optimale Anpassung zwischen dem ursprünglich verwendeten Material und den im Reparaturprozess eingesetzten Material zu erreichen.
4. Eine Reparatur wird so durchgeführt, dass der Carbonrahmen nach der Reparatur wieder voll funktionsfähig ist.
5. Es gibt eine lebenslange Garantie auf die Carbonreparatur. Zudem gibt Carbonherstel 7 Jahre Garantie auf die lackierte Stelle.
6. Carbonherstel ist gegen Schäden oder Verletzungen versichert, die aufgrund einer schlechten oder unzureichenden Reparatur entstehen. Die Produkthaftpflichtversicherung von Carbonherstel entscheidet über den Umfang der Haftung und den Schadenersatz.
7. Carbonherstel haftet nicht für: Verlust, Diebstahl, Wasser-, Rauch- oder Feuerschäden. Der Kunde bleibt Eigentum des Carbonrahmens.
8. Wenn nach drei aufeinanderfolgenden, schriftlichen Mitteilungen von Carbonherstel (die letzte Mitteilung erfolgt per Einschreiben), keine Reaktion des Kunden erfolgt, kann Carbonherstel nach weiteren 3 Monaten den Carbonrahmen verkaufen und dadurch die Kosten der Reparatur decken.